BGH-Entscheidung zu K.O.-Tropfen – Kein "gefährliches Werkzeug" im strafrechtlichen Sinne

Der BGH hat entschieden, dass K.O.-Tropfen nicht als “gefährliches Werkzeug” im Sinne des StGB gelten. Wenn jemand heimlich K.O.-Tropfen in ein Getränk träufelt, handelt es sich zwar um Gewalt, jedoch nicht um eine Straftat mit einem gefährlichen Werkzeug. Hier erfahren Sie mehr!
Hakenkreuze, Hetze und Gewalt: Politische Straftaten an Schulen nehmen zu

BGH-Urteil: Zwangsweise Fingerauflegung zur Smartphone-Entsperrung rechtmäßig

Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass die Polizei unter bestimmten Bedingungen berechtigt ist, ein Smartphone zwangsweise durch Fingerabdruckentsperrung zu öffnen. In meinem Beitrag erläutere ich die Hintergründe, die rechtlichen Grundlagen und die Auswirkungen für die Betroffenen.
BGH: Höherer Strafrahmen bei Vergewaltigung unter Einsatz von K.O.-Tropfen

Ein aktuelles Urteil des BGH behandelt den Fall eines Ehemanns, der seiner Frau K.O.-Tropfen verabreichte. Bei derartigen Anschuldigungen ist die Unterstützung eines Rechtsanwalts im Sexualstrafrecht von großer Bedeutung. Erfahren Sie hier mehr!
OLG Stuttgart: Besitz von Kinderpornografie in reiner Textform ist nicht strafbar

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat kürzlich entschieden, dass der Besitz von kinder- und jugendpornografischen Textdokumenten nicht strafbar ist – ein bedeutender Präzedenzfall im Sexualstrafrecht. Ich stehe Ihnen mit meiner Erfahrung zur Verfügung – handeln Sie jetzt rechtswirksam.
Erfolg vor dem LG Dresden: Ricarda Dornbach gewinnt Beschwerde gegen Durchsuchung

Ricarda Dornbach erzielt einen wichtigen Erfolg vor dem Landgericht Dresden: Eine auf bloßen Vermutungen beruhende Durchsuchung wurde als rechtswidrig eingestuft. Der Beschluss stärkt die Rechte von Beschuldigten und setzt klare Grenzen für Ermittlungsmaßnahmen.
Crystal-Methamphetamin-Verfahren am Landgericht Dresden ausgesetzt: Verletzung der Verteidigungsrechte führt zur Haftentlassung

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Landgericht Leipzig hebt Bewährungswiderruf auf

Auszeichnung als Top-Anwältin 2026

Es freut mich außerordentlich, in die renommierte Liste der Top-Anwältinnen 2026 der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) aufgenommen worden zu sein. Diese Auszeichnung würdigt nicht nur meine langjährige Erfahrung und mein Engagement für die Interessen meiner Mandantinnen und Mandanten, sondern betont zugleich die hohe fachliche Qualität meiner Arbeit.
BGH hebt Urteil des LG Dresden auf: Ricarda Dornbach gewinnt Revision
