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Ihre Kanzlei Strafverteidigung Dornbach. Immer für Sie da
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Königsbrücker Straße 59
01099 Dresden
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Termine nach Vereinbarung
Besitz von Cannabis
Der Erwerb, der Besitz, das Veräußern (etwa durch Verkaufen) und das Anbauen von Cannabis oder Cannabisprodukten (wie Haschisch und Marihuana) in Deutschland verboten – der Konsum jedoch nicht.
Der Umgang mit Cannabis unterfällt den Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG).
Abhängig von der mitgeführten Menge ist das Strafmaß einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre angedroht.
Besitzen Sie eine medizinische Verordnung, dürfen Sie für den Eigenbedarf die festgesetzte Menge mitführen.
Cannabis im Straßenverkehr
Es können eine Medizinisch-Psychologische Untersuchungen (MPU), Punkte in Flensburg und der Verlust des Führerscheins drohen.
Der Toleranzwert für das Fahren unter Einfluss von Cannabis im deutschen Straßenverkehr 1 ng/ml, also 1 Nanogramm THC (Tetrahydrocannabinol; der berauschende Wirkstoff der Hanfpflanze) pro Milliliter Blutserum.
Teilweise wurde das Rauschgift bereits in mehreren Ländern legalisiert. Dabei gelten unterschiedliche Standards bezüglich Menge und Qualitätskontrollen.
Spanien: Hier gilt der Konsum von Cannabis lediglich als Ordnungswidrigkeit, der Handel aber ist verboten.
Niederlande: Marihuana ist nicht legalisiert, wird aber dennoch geduldet.
Anbau, Konsum und das Handeln sind grundsätzlich verboten.
Lizenzierte Coffeeshops dürfen bis zu 5 g pro Tag an den Kunden verkaufen.
Der Besitz dieser Menge ist straffrei, der Erwerben von größeren Mengen ist verboten.
Österreich: Im Rahmen des Eigenbedarfs ist das Konsumieren von Cannabis entkriminalisiert. Aber der Anbau, Verkauf und Besitz von größeren Mengen sind verboten.
Besitz, Eigenbau und Cannabis-Vereine
Es wurde sich auf eine straffreie Besitzgrenze von 25 Gramm und drei weibliche Pflanzen pro Kopf geeinigt.
Wer noch keine Hanfpflanze besitzt, könne demnächst Samen oder Stecklinge in sogenannten Cannabis Clubs oder Vereinen erwerben.
Für den dortigen Erwerb ist eine Mitgliedschaft Voraussetzung.
Maximal 500 Menschen dürfen Mitglied in einem solchen Club oder Verein sein, dabei müssen sie mindestens 18 Jahre alt sein.
Mitgliedschaften in verschiedenen Vereinen sollen verboten sein.
Mitglieder dürfen nur bis zu 25 Gramm pro Tag erwerben, jedoch nicht mehr als 50 Gramm im Monat. Für Mitglieder unter 21 Jahren gibt es nur 30 Gramm pro Monat.
Der Konsum von Cannabis in den Clubs oder Vereinen ist untersagt.
In Fußgängerzonen soll das Kiffen bis 20 Uhr erlaubt sein.
Fachgeschäfte und Cannabis-Verkauf
Ein flächendeckender Verkauf von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften wird aufgrund der Kollision mit internationalem Recht nicht umgesetzt werden können.
Verteilt in Deutschland soll es Fachgeschäfte geben, die Cannabis anbauen und in der jeweiligen Region verkaufen dürfen. Welche Regionen ausgewählt werden, ist noch nicht bekannt.
Dieses Modellprojekt soll nur vereinzelt und über einen Zeitraum von fünf Jahren durchgeführt und wissenschaftlich begleitet werden
Ein entsprechender Gesetzentwurf steht noch aus.
Bis jetzt ist die geplante Legalisierung nicht ganz unumstritten. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Kritiker gegen die Pläne der Ampelkoalition durchsetzen können.
Die Legalisierung hat sowohl Vor- als auch Nachteile:
Gegen eine Legalisierung spricht:
Die Entkriminalisierung von Cannabis führt bei der Polizei nicht zu einer Entlastung. Vielmehr müssen sie darauf achten, dass Minderjährige nicht konsumieren.
Drogentests bei der Polizei verkomplizieren sich, da sie umfassendere und komplexere Testverfahren anwenden.
Der Schwarzmarkt wird nicht eingedämmt werden, da die Preise in lizenzierten Geschäften höher liegen.
Für eine Legalisierung spricht:
Erhebliche Kosten seitens der Justiz und Polizei können eingespart werden.
Der Staat profitiert von neuen Steuern, die durch den Umsatz mit Cannabis entstehen und nicht mehr in den Schwarzmarkt fließen.
Durch kostenlose Drug Checkings soll auch vom Schwarzmarkt erworbenes Gras auf Verunreinigungen und gestreckte Substanzen überprüft werden.
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