Kontakt
Jetzt unverbindliche Ersteinschätzung anfordern
Adresse
Nürnberger Straße 31a
01187 Dresden
Öffnungszeiten
08:00 – 20:00
Termine nach Vereinbarung
Sie haben eine Vorladung erhalten? Jetzt sind Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren? Doch keine Panik. „Beschuldigt“ bedeutet nicht gleich „Angeklagt“. Es heißt nur, dass ein Anfangsverdacht gegen Sie vorliegt. Dennoch vermeiden Sie am besten eine Aussage und machen Sie keine Angaben. Denn unüberlegte Reaktionen können nachteilige Folgen für Sie haben. Wahrscheinlich wussten Sie nicht mal, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie gestartet wurde und es trifft Sie aus heiterem Himmel. Kontaktieren Sie umgehend einen Rechtsanwalt im Strafrecht und lassen Sie sich vertreten!
Ich berate Sie während des gesamten Verfahrens: Von welchen Rechten kann ich Gebrauch machen? Welche Anträge müssen gestellt werden? Soll ich mich zum Ermittlungsverfahren äußern? – Handeln Sie schnell und schalten Sie einen Strafverteidiger ein. Ich verteidige Sie vor dem Gericht und der Polizei!
Sobald Sie eine Vorladung erhalten, müssen Sie sich vergewissern, ob Sie als Beschuldigter oder Zeuge geladen werden. Diese Unterscheidung ist wichtig, da Sie bei einer Beschuldigtenvernehmung umfassendere Rechte haben. Beschuldigt bedeutet, dass in irgendeiner Weise polizeilich gegen Ihre Person ermittelt wird. Als Angeklagter gelten Sie erst, wenn nach § 157 Strafprozessordnung (StPO) ein gerichtliches Verfahren gegen Sie eröffnet wurde.
Die Ladung
Als Beschuldigter erfährt man meist erst mit dem Eintreffen der Vorladung von der Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens. Denn die Behörden sind nicht dazu verpflichtet, Sie darüber zu informieren.
Die Ladung erfolgt entweder von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft.
In dem Brief werden Sie gebeten, zu einem bestimmten Termin vorzusprechen und Stellung zu einem strafrechtlich relevanten Sachverhalt zu nehmen.
Ladung durch die Polizei
Keine Verpflichtung zu erscheinen oder Anhörungsbögen (schriftliche Variante einer Ladung) auszufüllen und zurückzuschicken.
Ausnahme: Anordnung einer erkennungsdienstlichen Maßnahme
Sie sollen einem Zeugen zur Identifikation gegenübergestellt werden
Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder des Gerichts
Erscheinen ist verpflichtend
Bei Nichterscheinen kann der zuständige Staatsanwalt das Erscheinen durch eine Festnahme erzwingen.
Die Aussage – Ihre Rechte als Beschuldigter
Egal, ob Sie eine Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten haben: Mit einer Aussage tun Sie sich häufig keinen Gefallen. Denn Sie können nicht wissen, ob hinter der Vorladung noch andere Vorwürfe stecken.
Sie haben als Beschuldigter ein absolutes Aussageverweigerungsrecht
Egal, ob unschuldig oder nicht: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch!
Aus dem Schweigen dürfen keine nachteiligen Entschlüsse gezogen werden, wenn vollständig zum Tatvorwurf geschwiegen wird.
Alles, was Sie sagen, wird in die Ermittlungsakte aufgenommen und kann später kaum revidiert werden.
Beichten Sie nicht die Tat gegenüber der Polizei und holen Sie sich einen Strafverteidiger. Dieser unterliegt der Schweigepflicht.
Sie sind lediglich dazu verpflichtet, Angaben über Ihre eigene Person zu machen
Wenn Sie dies mit Ihrem Verteidiger abgesprochen haben, können Sie eine Aussage jederzeit nachreichen.
Sofern Ihnen kein Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht zusteht, sind Sie zu einer Aussage verpflichtet.
Zeugnisverweigerungsrecht haben Verlobte, Ehegatten, Lebenspartner und Berufsgeheimnisträger (insbesondere Rechtsanwälte, Ärzte, Psychotherapeuten)
Jeder Zeuge hat ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 Strafprozessordnung (StPO)
Recht, einzelne Fragen nicht zu beantworten, falls Sie sich bei der Beantwortung selbst oder einen Angehörigen wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit belasten würden.
Nach Vereidigung sind Sie zur Wahrheit verpflichtet.
Missachtung dieser Pflicht ist strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet werden.
Auch ein Nichterscheinen wird mit Ordnungsgeld, im schlimmsten Fall sogar Ordnungshaft, geahndet.
08:00 – 20:00
Termine nach Vereinbarung
© 2023 OMmatic