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Im Straßenverkehr passieren Straftaten schnell – unwissentlich Fahrerflucht begangen? Und Alkoholeinfluss gefahren? Vom Rotlichtverstoß, über Drogeneinfluss hin zu schweren Unfällen – im Verkehrsstrafrecht drohen hohe Strafen. Ob bei der einfachen Geldstrafe oder der mehrjährigen Freiheitsstrafe, als Beschuldigter haben Sie das Recht auf rechtlichen Beistand.
Machen Sie von dem Recht Gebrauch und kontaktieren Sie mich sofort. Am besten noch an der Unfallstelle. Ich verteidige Sie gegen die Anschuldigungen. Nutzen Sie als Beschuldigter Ihr Schweigerecht und verweigern Sie die Aussage. So garantiere ich die optimale Strafverteidigung.
Das Verkehrsstrafrecht umfasst alle Ordnungswidrigkeiten und Straftaten (genauer gesagt Verkehrsdelikte), die im Kontext zum Straßenverkehr stehen. Die Voraussetzung der Strafbarkeit. Es gilt der Grundsatz: nulla poene sine lege; was so viel heißt, dass die Straftat vorher aufgrund eines Gesetzes mit Strafe angedroht ist. Diese Tatbestände müssen für den Bürger klar verständlich und einsehbar sein. Jedoch schützt die Unwissenheit nicht vor Strafe. Jeder Bürger muss sich also über die Strafgesetze informieren. Das Verkehrsstrafrecht ist hauptsächlich durch die Straftatbestände im Strafgesetzbuch (StGB) abgedeckt. Hinzu kommen weitere Verkehrsdelikte aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie des Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Wichtige Kategorien von Straftatbeständen sind:
Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs
Fahren bei übermäßigem Alkoholkonsum oder Drogeneinfluss
Kennzeichenmissbrauch beziehungsweise Fahren ohne Versicherung
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (auch Fahrerflucht genannt)
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Unterlassene Hilfeleistung
Illegales Autorennen
Die angedrohte Sanktion hängt davon ab, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt. Ordnungswidrigkeiten hingegen ähneln zwar den Straftaten, werden aber nicht wie in einem Strafverfahren vor einem Strafgericht behandelt. Jemand, der eine Ordnungswidrigkeit begeht, macht sich nicht strafbar. Ordnungswidriges Verhalten wird mit einem Bußgeld geahndet, während Straftaten mit einer Geldstrafe bestraft werden. Zusätzlich kann eine Behörde oder das Strafgericht ein befristetes Fahrverbot aussprechen oder die Fahrerlaubnis dauerhaft entziehen. Der Fahrer muss den Führerschein dann bei der Polizei abgeben oder der Führerschein kann auch vor Ort direkt von der Polizei beschlagnahmt werden. Je nachdem ist eine erneute theoretische und praktische Prüfung notwendig sowie die Erfüllung weiterer Bedingungen wie das Bestehen einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) oder ein Abstinenznachweis.
Das Strafverfahren – wie läuft es ab?
Alles beginnt mit dem Ermittlungsverfahren
Das formelle Strafrecht regelt den Strafprozess. Besteht ein Anfangsverdacht, muss die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren anstrengen. Dieses ist bereits Teil eines Strafprozesses und richtet sich nach der Strafprozessordnung (StPO). Zusätzlich regelt das Jugendgerichtsgesetz (JGG) Besonderheiten im Umgang mit minderjährigen Beschuldigten. Das Ermittlungsverfahren wird mit einer Verfahrenseinstellung oder einer Anklage abgeschlossen. Entscheidend ist hierbei, inwieweit die Staatsanwaltschaft eine gedachte Verurteilung nach dem Tatvorwurf für möglich hält. Sollte sich der Verdacht erhärten, wird die Anklage gegen den Beschuldigten, genauer gesagt nunmehr Angeschuldigten, erhoben. Bei leichteren Delikten, also nur bei Vergehen, wird meist ein Strafbefehlsverfahren angestrengt. Hierbei kommt es nicht zu einer mündlichen Hauptverhandlung. Sollte der Beschuldigte oder sein Vertreter dem widersprechen oder erlässt das Strafgericht einen Eröffnungsbeschluss, kommt es zu einem Strafprozess.
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Vor Gericht ist man in Gottes Hand...
In der Hauptverhandlung versucht das Gericht, durch freie Würdigung der ermittelten Beweise, so auch unter anderem der Vernehmung von Zeugen, die Wahrheit zu finden. Grundsätzlich wird der Angeklagte als unschuldig vermutet, gemäß der Unschuldsvermutung (in dubio pro reo). Demnach ist die Staatsanwaltschaft in der Pflicht, den Tatvorwurf zu beweisen. Der Hauptverhandlung können sich Geschädigte aus einer Straftat als Kläger anschließen. Die sogenannten Nebenkläger haben bestimmte Rechte, wie zum Beispiel das Recht, Zeugen oder Angeklagten zu befragen oder können so der Hauptverhandlung beiwohnen.
Davon zu unterscheiden ist das Adhäsionsverfahren. Mit einem Adhäsionsantrag kann ein Verletzter beziehungsweise Geschädigter zivilrechtliche Ansprüche (zum Beispiel auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz) gegen den Täter geltend machen, die sich aus der Straftat ergeben. Weil es dem Strafverfahren anhaftet, ist ausnahmsweise auch das Strafgericht für solche Ansprüche zuständig. Der Strafprozess kann jederzeit eingestellt werden. Kommt es nicht dazu, ist dem Angeklagten das Letzte Wort zu erteilen. Anschließend verkündet das Strafgericht das Urteil, welches entweder Freispruch oder Verurteilung in Verbindung mit einem Strafmaß lautet.
Im Straßenverkehr passieren Straftaten schnell – unwissentlich Fahrerflucht begangen? Und Alkoholeinfluss gefahren? Vom Rotlichtverstoß, über Drogeneinfluss hin zu schweren Unfällen – im Verkehrsstrafrecht drohen hohe Strafen. Ob bei der einfachen Geldstrafe oder der mehrjährigen Freiheitsstrafe, als Beschuldigter haben Sie das Recht auf rechtlichen Beistand.
Machen Sie von dem Recht Gebrauch und kontaktieren Sie mich sofort. Am besten noch an der Unfallstelle. Ich verteidige Sie gegen die Anschuldigungen. Nutzen Sie als Beschuldigter Ihr Schweigerecht und verweigern Sie die Aussage. So garantiere ich die optimale Strafverteidigung.
Nach dem Schuldspruch – die Vollstreckung
Sie haben sich strafbar gemacht? Ihnen drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen? Gegen Sie wird ermittelt? Sie sind Opfer einer Straftat geworden? Dann nicht voreilig handeln. Juristische Laien machen schnell Fehler, die im späteren Strafverfahren gegen sie verwendet werden. Auch vermeintlich neutrale oder positive Aussagen sind gefährlich, weil sie die Polizei und Richter darin ein Schuldeingeständnis sehen könnten. Als Beschuldigter haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht; das heißt, Sie müssen nur Ihre Personalien angeben, darüber hinaus sich aber nicht äußern. Als Zeuge haben Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht in Bezug auf Angehörige. Alle Ermittlungsbehörden und Gerichte müssen Sie belehren und über die Möglichkeit einer rechtlichen Verteidigung (durch einen frei gewählten Rechtsanwalt oder einen Pflichtverteidiger) informieren. Nutzen Sie Ihr gutes Recht und kontaktieren Sie mich als Rechtsanwältin für Strafrecht. Rufen Sie mich so früh wie möglich an, damit Sie keine Fristen verpassen.
Wie ich Ihnen helfe.
Verkehrsdelikte sind keine Kavaliersdelikte – deswegen brauchen Sie professionellen Rechtsbeistand. Weil im Verkehrsstrafrecht empfindliche Strafen drohen, wie Geldstrafe, Führerscheinentzug oder Freiheitsstrafe, müssen Sie sich wehren. Mit mir als Rechtsanwälten für Verkehrsstrafrecht haben Sie das Recht an Ihrer Seite. Ich berate und vertrete Sie in allen Bereichen der Verkehrsstraftat. Dazu prüfe ich Ihren Sachverhalt und berate Sie zum weiteren Vorgehen. Mit Rücksicht auf Ihre persönlichen Umstände und richte ich meine Tätigkeit aus. Dabei übernehme ich auch sämtliche Korrespondenz mit der Polizei, dem Strafgericht, den Behörden sowie gegebenenfalls der Versicherung, damit Ihre Nerven geschont werden. Zudem bereite ich Sie rechtlich auf die erneute Beantragung der Fahrerlaubnis vor. Durch meine Praxiserfahrung weiß ich, wie ich Sie am besten im Verkehrsstrafrecht verteidigen kann.
Meine Tätigkeit für Sie
Ich als Rechtsanwältin für Strafrecht kümmere mich um alle Belange des Verkehrsstrafrechts. Sobald Sie mein Mandat sind, bearbeite ich umgehend Ihren Fall. Zu meinem Leistungsspektrum gehört insbesondere folgende Tätigkeitsbereiche:
Fahrerflucht
Unfall
Führerscheinentzug
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Termine nach Vereinbarung
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