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Adresse
Nürnberger Straße 31a
01187 Dresden
Öffnungszeiten
08:00 – 20:00
Termine nach Vereinbarung
Ihre Wohnung, ihr Büro oder andere Aufenthaltsräume werden gerade durchsucht? Sie hatten gerade eine Durchsuchung oder Beschlagnahme gemäß § 102 StPO? Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und prüfen Sie diesen. Denn Sie können nicht immer davon ausgehen, dass die Polizei sich immer richtig verhält. Wird die richtige Person und Adresse genannt? Ist der Beschluss nicht älter als 6 Monate? Machen Sie keine Angaben und helfen Sie der Polizei nicht bei der Durchsuchung! Kontaktieren Sie nach Möglichkeit sofort einen Strafverteidiger, sobald die Polizei vor der Tür steht. Denn ich kann Sie als Zeuge bei der Durchsuchung unterstützen und Sie unmittelbar vor Ort beraten und effektiv verteidigen. Im Idealfall kann ich die Durchsuchung verhindern. Doch auch nach der Durchsuchung gibt es Möglichkeiten, mithilfe eines Rechtsanwalts im Strafrecht Versäumtes nachzuholen und eine Entscheidung des Gerichts zu erwirken.
Es findet eine Durchsuchung in Ihren privaten Räumen statt? Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten und unterstützen.
Eine Durchsuchung nach § 102 StPO dient der Staatsanwaltschaft zur Beschaffung von Beweisen. Zum einen wird sie durchgeführt, um Straftaten zu verhindern oder um vergangene Straftaten aufzuklären.
Beschränkt sich nicht nur auf die Wohnung: Es werden alle Räumlichkeiten durchsucht, die der Verdächtige innehat (auch Büro, Geschäftsräume und Hotelzimmer).
Wohnraum von Mitbewohnern darf nicht durchsucht werden.
Kraftfahrzeuge dürfen durchsucht werden (Wohnmobile schon)
Nur bei schweren Straftaten dürfen Handys und Smartphones in Beschlag genommen werden (Mord, Steuerhinterziehung)
Nicht jede Straftat erfordert eine Durchsuchung!
Es muss eine Verhältnismäßigkeit gegeben sein, um einen Durchsuchungsbefehl bewirken zu können.
Als Rechtsgrundlage dient § 102 Strafprozessordnung (StPO)
Um die Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchung nach § 102 StPO zu garantieren, müssen tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen:
Suche nach Drogen oder Gegenständen, die der Herstellung dienen
Verdacht auf Bestellungen aus dem Darknet
Das illegale Verteilen von Software oder Filesharing
Urheberrechtsverletzungen
Steuervergehen
Beweismittel
Sobald Beweismittel gefunden werden, dürfen diese beschlagnahmt werden
Auch Gegenstände, die auf eine Tat hindeuten, sogenannte Zufallsfunde, dürfen beschlagnahmt werden.
Zum Beispiel: Polizei sucht nach Drogen und kann auch eine zufällig gefundene Feinwaage beschlagnahmen
Die Polizei muss einen begründeten Verdacht haben, bewusst nach anderen Sachen innerhalb einer Hausdurchsuchung zu suchen: Zufällig gefundene Dinge können mitgenommen werden, es ist aber nicht zulässig, bewusst nach anderen Dingen zu suchen.
Uhrzeit für eine Durchsuchung
Eine Haus- oder Bürodurchsuchung kann nicht jederzeit stattfinden. Meist erfolgt sie frühmorgens, um den Verdächtigen zu überraschen.
Unzulässig ist eine Haus- / Wohnungsdurchsuchung:
Sommerzeit (April bis September): zwischen 21:00 Uhr und 04:00 Uhr
Winter (Oktober bis März): zwischen 21:00 Uhr und 06:00 Uhr
Gemäß § 104 StPo kann eine Hausdurchsuchung auch nachts durchgeführt werden, wenn:
der Täter auf frischer Tat verfolgt wird
ein geflohener Gefangener festgenommen werden soll
Gefahr in Verzug ist
Bewahren Sie Ruhe und leisten Sie keinen Widerstand!
Bleiben Sie gegenüber den Behörden freundlich und lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Diesen können Sie auf Richtigkeit überprüfen:
Wird die richtige Adresse und Person genannt?
Der Beschluss darf nicht älter als 6 Monate sein!
Rufen Sie Ihren Strafverteidiger an – Ich erscheine umgehend vor Ort
Machen Sie keine Angaben und unterschreiben Sie nichts! Beantworten Sie nur Fragen zu Ihrer Identitätsfeststellung.
Geben Sie die Sachen freiwillig raus, aber widersprechen Sie der Sicherstellung! (GANZ WICHTIG)
Lassen Sie sich ein Protokoll über beschlagnahmte Gegenstände aushändigen und fertigen Sie ein Gedächtnisprotokoll an!
Eine Hausdurchsuchung ist ein tiefer Eingriff in Ihre Privatsphäre. Als Rechtsanwältin im Strafrecht kenne ich Ihre Rechte und weiß, was die Polizei darf und was nicht. Denn häufig tauchen die Beamten mit veralteten Durchsuchungsbeschlüssen oder ohne richterliche Anordnung auf. In der Regel kann man sich nicht vor Ort gegen eine rechtmäßig angeordnete Durchsuchung der Wohnung oder der Büroräume wehren. Trotzdem können Sie mich sofort anrufen, wenn die Polizei vor Ihrer Tür steht. Wenn möglich, werde ich sofort erscheinen und Ihnen auch als Zeuge zur Seite stehen. Nach der Durchsuchung werde ich umgehend Akteneinsicht beantragen und Sie über die Ermittlungen auf dem Laufenden halten. So kann auch eine zielführende Verteidigungsstrategie entwickelt werden, um eine strafrechtliche Verurteilung abzuwehren oder zu mindern. War die Durchsuchung unzulässig, kann ich ein Beweisverwertungsverbot erwirken.
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