Ein riskantes Überholmanöver auf der A33 führte tödlich zu einem Unfall. Der BGH verneinte einen Tötungsvorsatz zum Zeitpunkt des Unfalls, prüft jedoch, ob die anschließende Fahrerflucht als versuchtes Tötungsdelikt zu werten ist.
Kontakt
Ihre Kanzlei Strafverteidigung Dornbach. Immer für Sie da
Adresse
Königsbrücker Straße 59
01099 Dresden
01099 Dresden
Öffnungszeiten
08:00 – 20:00
Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen