Der BGH hat entschieden, dass K.O.-Tropfen nicht als "gefährliches Werkzeug" im Sinne des StGB gelten. Wenn jemand heimlich K.O.-Tropfen in ein Getränk träufelt, handelt es sich zwar um Gewalt, jedoch nicht um eine Straftat mit einem gefährlichen Werkzeug. Hier erfahren Sie mehr!
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