Wurden Sie auf einem Festival mit Drogen angetroffen? Der Besitz sowie der Handel mit Betäubungsmitteln sind nach § 29 BtMG strafbar. Unsere Rechtsanwälte im Betäubungsmittelstrafrecht unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren.
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Königsbrücker Straße 59
01099 Dresden
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