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Ihre Kanzlei Strafverteidigung Dornbach. Immer für Sie da
Adresse
Königsbrücker Straße 59
01099 Dresden
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Öffnungszeiten
08:00 – 20:00<BR>Termine nach Vereinbarung
Sie sind betrunken E-Scooter oder Fahrrad gefahren? Nach der Trunkenheitsfahrt kommt ein Bußgeldbescheid? Und jetzt soll Ihnen noch der Führerschein entzogen werden? Betrunken E-Scooter oder Fahrrad zu fahren, ist keine kluge Idee. Die Gefährdung anderer und sich selbst ist im Straßenverkehr im betrunkenen Zustand stark erhöht. Nach der Verschärfung des Bußgeldkatalogs drohen mehr Punkte und höhere Bußgelder. Im schlimmsten Fall droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Beim Vorwurf der Trunkenheitsfahrt droht auch ein Strafverfahren, welches mit Geld- oder Freiheitsstrafen enden kann.
Wir sind auf Ihrer Seite und verteidigen Sie vor Gericht und gegen die Polizei. Als Rechtsanwältin für Verkehrsrecht weiß ich, wie Sie am besten handeln sollen. Wichtig ist, dass Sie frühzeitig handeln und Aussagen vermeiden.
Worauf Sie achten sollten, um negative Konsequenzen nach einer Trunkenheitsfahrt zu vermeiden:
Alkoholgrenzen im Zusammenhang mit Trunkenheitsfahrten:
Mögliche Sanktionen:
Alkoholtests und Rechte:
Akteneinsicht und Schreiben der Polizei:
Umgehen eines Fahrverbots:
Fristen beachten (Strafbefehl):
Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU):
Im Falle eines Ihnen vorgeworfenen Vergehens im Zusammenhang mit Trunkenheitsfahrt stehen wir Ihnen zur Seite. Mit unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen Beratung und Vertretung im Bereich des Verkehrsstrafrechts: Von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens bis zum Abschluss des Strafverfahrens.
Es ist entscheidend, dass Sie jegliche Aussage verweigern und sich unverzüglich an uns, Rechtsanwälte für Verkehrsrecht, wenden. Obwohl vor dem Amtsgericht bei geringfügiger Straferwartung keine Anwaltszwang besteht, kann nur ein Anwalt die vollständige Akteneinsicht beantragen. Nur in diesem Fall ist eine professionelle Verteidigung möglich.
Als mein Mandant übernehme ich die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft, der Polizei, der Führerscheinstelle sowie dem Gericht. Es ist auch möglich, bereits während des Ermittlungsverfahrens eine Einstellung auszuhandeln.
Beachten Sie vor allem die Fristen, damit ich Sie bestmöglich verteidigen kann!
08:00 – 20:00<BR>Termine nach Vereinbarung