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Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr - Was droht rechtlich bei einem tödlichen Unfall?

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Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr – Welche rechtlichen Konsequenzen können bei einem tödlichen Unfall entstehen?

Ein fataler Verkehrsunfall zieht häufig nicht nur menschliche, sondern auch erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Doch wann genau wird von fahrlässiger Tötung gesprochen – und welche Strafe kann im schlimmsten Fall verhängt werden?
Ein bemerkenswertes Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. Mai 2024 verdeutlicht, wie wichtig die Betrachtung des konkreten Einzelfalls ist.

Freispruch für den Lkw-Fahrer nach einem tödlichen Unfall.

Ein Berufungsurteil des Landgerichts Berlin sprach einen Lkw-Fahrer von jeglicher Schuld frei, der im Jahr 2021 in einen tödlichen Unfall mit einer Radfahrerin verwickelt war.
Die Frau hatte den sogenannten Pop-Up-Radweg verlassen und war ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten auf die Fahrbahn gewechselt – dabei wurde sie vom Lkw erfasst und verstarb noch an der Unfallstelle.

Obwohl die Staatsanwaltschaft in der Berufung den Vorwurf der fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB) erhob, erkannte das Gericht keine Verletzung der Sorgfaltspflicht. Der Fahrer war mit angemessener Geschwindigkeit unterwegs, und der Fahrfehler der Radfahrerin war nicht vorhersehbar.

Welche Strafe kann bei fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr verhängt werden?

Gemäß § 222 StGB wird fahrlässige Tötung mit:

  • Geldstrafe oder
  • Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft.

Darüber hinaus kann das Gericht:

  • Ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten
  • oder die Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen.

In der Regel werden 2 bis 3 Punkte in Flensburg vermerkt.
Bei Zweifeln an der Fahreignung kann außerdem eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.

Wann liegt der Tatbestand der fahrlässigen Tötung vor?

Fahrlässige Tötung liegt vor, wenn ich den Tod eines anderen durch pflichtwidriges, unachtsames Verhalten verursache, ohne Vorsatz. Der Unterschied zu Totschlag oder Mord (§§ 211, 212 StGB) besteht im fehlenden Vorsatz.

Die Voraussetzungen für Fahrlässigkeit sind:

  • Ein Verstoß gegen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt
  • Die Erkennbarkeit und Vermeidbarkeit des tödlichen Erfolgs
  • Die individuellen Fähigkeiten und Kenntnisse des Fahrers werden berücksichtigt

Die rechtliche Beurteilung erfolgt anhand objektiver Maßstäbe (was ein besonnener Fahrer getan hätte) sowie subjektiver Kriterien (was mir als konkretem Fahrer möglich war).

Typische Fälle der fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr durch einen Rechtsanwalt.

Jährlich werden zahlreiche Verfahren wegen fahrlässiger Tötung nach Unfällen eingeleitet. Zu den häufigsten Ursachen zählen:

  • Überhöhte Geschwindigkeit
  • Verstöße gegen den Abstand (insbesondere auf Autobahnen)
  • Einfluss von Alkohol oder Drogenkonsum
  • Verstöße gegen das Rotlicht
  • Missachtung von Vorfahrtsregeln

Die Nichteinhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO) stellt regelmäßig einen Sorgfaltsverstoß dar, der die Strafbarkeit begründen kann.

Der Grundsatz des Vertrauens im Straßenverkehr

Im Allgemeinen dürfen Verkehrsteilnehmer auf das regelkonforme Verhalten anderer vertrauen – beispielsweise darauf, dass Rotlicht beachtet wird oder der Radweg nicht unerlaubt verlassen wird. Dieser Vertrauensgrundsatz findet jedoch keine Anwendung gegenüber besonders schutzbedürftigen Personen (z. B. Kindern, älteren Menschen, Personen mit Behinderung).

Beispiel:
In dem genannten Fall stellte das Gericht fest, dass der Lkw-Fahrer nicht mit dem verkehrswidrigen Verhalten der Radfahrerin rechnen musste – und daher keine Sorgfaltspflicht verletzt hatte.

Wann wird die Strafbarkeit trotz eines tödlichen Ausgangs aufgehoben?

Ein strafbares Verhalten liegt nicht vor, wenn:

  • der Tod auch bei ordnungsgemäßem Verhalten nicht hätte abgewendet werden können (z. B. trotz Vollbremsung)
  • eine sogenannte eigenverantwortliche Selbstgefährdung gegeben ist
  • das Verhalten des Opfers allein zur Tötung geführt hat

Ein Sachverständigengutachten kann in diesem Zusammenhang entscheidend sein. Im vorliegenden Fall kam ich zu dem Ergebnis, dass der tödliche Unfall trotz Vollbremsung nicht verhindert werden konnte.

Wie lange kann eine Verfolgung wegen fahrlässiger Tötung erfolgen?

Die Verjährungsfrist für fahrlässige Tötung beträgt fünf Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB).
In diesem Zeitraum habe ich die Möglichkeit, ein Strafverfahren einzuleiten.

Mein Rat: Bei strafrechtlichem Vorwurf frühzeitig handeln

Wenn Ihnen fahrlässige Tötung nach einem Unfall vorgeworfen wird, ist es von großer Bedeutung, frühzeitig einen spezialisierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht zu konsultieren. Nur so können Beweise gesichert, Gutachten rechtzeitig angefordert und eine effektive Verteidigungsstrategie entwickelt werden.

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