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Ihre Kanzlei Strafverteidigung Dornbach. Immer für Sie da
Adresse
Königsbrücker Straße 59
01099 Dresden
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Öffnungszeiten
08:00 – 20:00
Termine nach Vereinbarung
Ihnen wird eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung vorgeworfen? Als Rechtsanwältin im Sexualstrafrecht stehe ich Ihnen zur Seite.
Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sind gemäß dem Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Freiheitsstrafe bedroht. Sie soll die sexuelle Selbstbestimmung schützen. Doch neben den rechtlichen Konsequenzen haben Vorwürfe innerhalb des Sexualstrafrechts auch weitreichende persönliche Folgen. Angesichts dessen ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes für Strafrecht essenziell. Häufig widersprechen sich Zeugenaussagen oder es liegen nur wenige Beweise vor.
Mit einem geeigneten Rechtsanwalt für Strafrecht werden Sie nicht nur vor den Ermittlungsbehörden, sondern auch vor Gericht ideal vertreten. Lassen Sie sich jetzt vorurteilsfrei beraten!
Das Schutzgut der Straftatbestände ist die sexuelle Selbstbestimmung
Wenn gegen Sie als Täter wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung ermittelt wird, ist es wichtig, Folgendes zu beachten:
Strafbarkeit von sexuellen Übergriffen: “Nein heißt Nein”- Grundsatz: Sexuelle Handlungen sind strafbar, wenn Sie gegen den erkennbaren Willen des Opfers gehen. Der erkennbar entgegenstehende Wille kann nicht nur verbal geäußert werden, sondern sich auch aus den Umständen ergeben, zum Beispiel durch Weinen oder Abwehrhaltung. Auch bei Ausnutzung einer besonderen Lage, die die freie Willensbildung beeinträchtigen, wie etwa Krankheit, Behinderung, eingeschränkte physische/psychische/geistige Fähigkeiten, Alkohol-/Drogenmissbrauch, Schlaf, Bewusstlosigkeit, K.O.-Tropfen.
Nicht jeder Vorwurf im Sexualstrafrecht betrifft eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung. Auch die sexuelle Belästigung ist ein eigenständiger Straftatbestand nach § 184i StGB und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Strafbar ist jede sexuelle Handlung, die eine andere Person körperlich berührt und von dieser als belästigend empfunden wird – ohne dass ein Eindringen oder körperlicher Zwang erforderlich ist.
Gerade bei Vorwürfen der sexuellen Belästigung kommt es häufig auf die Bewertung der konkreten Umstände an: War die Berührung tatsächlich sexuell motiviert? Wie ist die Situation zu bewerten, wenn beide Parteien unterschiedliche Wahrnehmungen schildern? Ein erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht prüft nach Akteneinsicht, ob der Tatbestand tatsächlich erfüllt ist, und entwickelt auf dieser Basis eine gezielte Verteidigungsstrategie.
Auch bei vermeintlich geringfügigen Vorwürfen im Sexualstrafrecht gilt: Keine Aussage gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft ohne anwaltlichen Beistand. Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ricarda Dornbach noch heute.
Der Strafrahmen bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung ist weit und richtet sich nach der Schwere der Tat sowie dem Vorliegen besonderer Tatumstände. § 177 StGB unterscheidet mehrere Qualifikationsstufen:
Ob ein minder schwerer Fall oder ein qualifiziertes Delikt vorliegt, hängt von der konkreten Beweislage ab – und ist einer der zentralen Ansatzpunkte für die Strafverteidigung. Rechtsanwältin Ricarda Dornbach analysiert nach Akteneinsicht, welcher Strafrahmen tatsächlich einschlägig ist, und setzt sich konsequent für die bestmögliche rechtliche Einordnung Ihres Falls ein.
Im Sexualstrafrecht ist die Konstellation „Aussage gegen Aussage“ besonders häufig. Es gibt oft keine objektiven Beweise wie DNA-Spuren, Zeugen oder Videoaufzeichnungen. Das Gericht muss in diesen Fällen allein auf Grundlage der Glaubwürdigkeit der Beteiligten entscheiden – eine Situation, die hohe Anforderungen an die Verteidigung stellt.
Ein erfahrener Strafverteidiger setzt in solchen Fällen auf mehrere Verteidigungsansätze:
Rechtsanwältin Ricarda Dornbach kennt die typischen Schwachstellen in Verfahren, die allein auf Zeugenaussagen beruhen, und setzt diese gezielt für die Verteidigung ein. Sprechen Sie noch heute über das 24h-Notfalltelefon mit der Kanzlei.
Vorwürfe im Sexualstrafrecht – ob sexuelle Belästigung, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung – gehören zu den schwersten strafrechtlichen Anschuldigungen überhaupt. Die Strafe nach § 177 StGB ist erheblich, und bereits ein laufendes Ermittlungsverfahren kann berufliche und soziale Existenzen zerstören. Umso wichtiger ist es, von Anfang an keinen Fehler zu machen: Keine Aussage gegenüber der Polizei, kein Kontakt zur anzeigenden Person, sofortige Einschaltung eines Rechtsanwalts für Strafrecht.
Die Erfahrung zeigt: Viele Verfahren im Sexualstrafrecht beruhen auf lückenhafter Beweislage oder widersprechenden Aussagen. Ein spezialisierter Strafverteidiger prüft nach Akteneinsicht jeden Ansatzpunkt – vom Vorsatz über den Strafrahmen bis hin zur Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage. Ziel ist stets, eine Hauptverhandlung zu vermeiden oder zumindest die bestmögliche Verteidigungsposition zu erreichen.
Rechtsanwältin Ricarda Dornbach steht Ihnen als erfahrene Strafverteidigerin im Sexualstrafrecht rund um die Uhr zur Verfügung. Die Kanzlei Strafverteidigung Dornbach behandelt jedes Mandat mit absoluter Diskretion und ohne Vorverurteilung. Nehmen Sie jetzt Kontakt über das 24h-Notfalltelefon auf – je früher ein Anwalt eingeschaltet wird, desto wirksamer kann die Verteidigung gestaltet werden.
Gegen Sie wird wegen Vergewaltigung oder eines sexuellen Übergriffs ermittelt? Es liegt bereits ein konkreter Tatverdacht gegen Sie vor? Egal, ob schuldig oder unschuldig – als Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht unterstütze ich Sie in jeder Lage. Schon der Verdacht einer sexuellen Straftat kann sich negativ auf das familiäre und berufliche Umfeld auswirken. Meine Beratung und Vertretung unterliegt dem Anwaltsgeheimnis. Ich behandle Ihr Mandat besonders vertrauensvoll und wertungsfrei. Vor allem, wenn es zu einer „Aussage gegen Aussage“ Situation kommt, gilt es Falschaussagen zu entlarven und die nötigen Gutachten zu stellen. Denn die Praxiserfahrung zeigt, dass in vielen Fällen Gerichte – ohne jede Objektivität – zu vorschnell urteilen, nur um der Öffentlichkeit einen Schuldigen zu präsentieren. Deshalb ist es notwendig, so früh wie möglich einen Strafverteidiger zu engagieren. Denn eine gezielte, individuelle Verteidigung kann Sie vor einer Freiheitsstrafe bewahren.
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