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Ihre Kanzlei Strafverteidigung Dornbach.
Adresse
Königsbrücker Straße 59
01099 Dresden
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08:00 – 20:00
Termine nach Vereinbarung
Am 10. Juli 2026 durfte ich beim Forum JUST der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins in Erfurt als Referentin sprechen. Im Dompalais drehte sich an diesem Tag alles um ein Thema, das im Alltag der Strafverteidigung eine zentrale Rolle spielt: Strafmaßverteidigung und Strafzumessung. Für mich war es zugleich eine schöne Rückkehr nach Thüringen, wo ich studiert habe.
Mein Vortrag trug den Titel „Strafzumessung im Rahmen der Verständigung gem. § 257c StPO: Besonderheiten vor abgeschlossener Beweisaufnahme“.
Die Verständigung, im Sprachgebrauch oft schlicht „Deal“ genannt, ist in § 257c StPO geregelt. Das Gericht kann dabei eine Ober- und Untergrenze der Strafe in Aussicht stellen, in aller Regel verbunden mit einem Geständnis. Spannend wird es, wenn ein solches Gespräch geführt wird, bevor die Beweise vollständig erhoben sind. Dann stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Strafe eigentlich bemessen wird. Genau dieser Moment ist für Angeklagte häufig der wichtigste im gesamten Verfahren.

In vielen Strafverfahren geht es nicht allein um Schuld oder Unschuld. Oft entscheidet die Höhe der Strafe darüber, wie es für einen Menschen weitergeht: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Bewährung oder Haft. Deshalb gehört die Strafmaßverteidigung für mich zu den wichtigsten Aufgaben einer Verteidigerin. Der fachliche Austausch mit Kolleginnen und Kollegen hilft mir, meine Mandanten bestmöglich zu vertreten.
Mehr über meine Arbeit erfahren Sie auf der Seite zum Strafrecht. Haben Sie eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten, nehmen Sie gern Kontakt zu mir auf.
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