Kontakt
Ihre Kanzlei Strafverteidigung Dornbach. Immer für Sie da
Adresse
Königsbrücker Straße 59
01099 Dresden
01099 Dresden
Öffnungszeiten
08:00 – 20:00
Termine nach Vereinbarung
Sie erhielten eine Anklage oder Strafanzeige? Sie wissen nicht, was zu tun ist? Als Rechtsanwältin für Strafrecht weiß ich, wie Sie darauf reagieren.
Es ist wichtig, dass Sie schnell und richtig handeln. Weil im Strafverfahren beziehungsweise Strafbefehlsverfahren Geldstrafen und Freiheitsstrafen drohen, sollten Sie die Verteidigung einem Anwalt überlassen. Mit meiner Praxiserfahrung weiß ich, worauf es ankommt.
Erhalten Sie einen Strafbefehl, müssen Sie aktiv werden. Reagieren Sie nicht darauf, können Sie auch ohne Hauptverhandlung verurteilt werden. Auch bei der Anklageschrift sollten Sie einen Strafverteidiger aufsuchen, damit rechtzeitig die richtige Verteidigung möglich ist. Als Rechtsanwältin für Strafrecht beantrage ich Akteneinsicht, übernehme den Kontakt mit den Behörden und verteidige Sie vor Gericht.
Merkmale des Strafbefehls
Es ist ein vereinfachtes Strafverfahren für leichtere Vergehen.
Ein Vergehen ist ein Strafdelikt, welches mit Geldstrafe oder maximal bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist.
Es wird durch die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht (AG) beantragt.
Es wird rein schriftlich abgehalten und ist daher nicht öffentlich.
Binnen zwei Wochen nach Zugang können Sie dem Strafbefehl widersprechen
Dann wechselt das Strafbefehlsverfahren in ein normales Strafverfahren mit Hauptverhandlung.
Dieses ist dann öffentlich und es können höhere Strafen (also Freiheitsstrafen über 1 Jahr hinaus) verhängt werden.
Rechtsfolgen
Geldstrafe oder maximal 1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung
Das Gericht ist nicht an den Strafvorschlag des Strafbefehls gebunden.
Wie ein schriftliches Gerichtsverfahren
Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe
Zusätzlich können Strafen wie Fahrverbote und Entziehung der Fahrerlaubnis verhängt werden.
Was zu tun ist
Sie können einen Einspruch kann einlegen
Danach wird eine normale gerichtliche Hauptverhandlung gestartet.
Wichtig ist es, die Vor- und Nachteile des Strafbefehlsverfahrens abzuwägen. Hierzu kann ein Anwalt auch die Staatsanwaltschaft kontaktieren.
Nachteil: Das Verfahren wird dadurch öffentlich und Strafmaß kann sich erhöhen.
Vorteil: Sie können sich wehren, entweder weil der Tatvorwurf falsch ist oder das geforderte Strafmaß zu hoch ist.
Es besteht kein Anwaltszwang, aber ein anwaltlicher Rat ist dringend angeraten
Merkmale der Anklage
Mit einer Anklage beziehungsweise Anklageschrift beantragt die Staatsanwaltschaft eine Hauptverhandlung.
Die Staatsanwaltschaft klagt an, wenn sie eine Verurteilung des Angeklagten für wahrscheinlich hält.
In der Anklageschrift wird der Tatvorwurf (inklusive Zeit, Ort, Tat und Personen) beschrieben.
Rechtsfolgen
Nach Zustellung der Anklage haben Sie meist eine kurze Stellungnahmefrist.
In dieser können sie entlastende Tatsachen äußern.
Was entlastet oder belastet, ist für Sie ohne Akteneinsicht aber kaum zu wissen. Daher sollten Sie einen Rechtsanwalt damit beauftragen, Akteneinsicht zu beantragen.
Sollte das Verfahren nicht eingestellt werden, beginnt die Hauptverhandlung. Werden Sie nicht aktiv, droht Ihnen die Verurteilung.
Was zu tun ist
Äußern Sie sich nicht bei der Staatsanwaltschaft und kontaktieren Sie sofort einen Anwalt.
Wenn Sie nicht tätig werden, besteht die Gefahr, dass Sie wichtige Verfahrensrechte einbüßen.
Als Rechtsanwältin für Strafrecht bin ich Ihre Verteidigerin, beantrage Akteneinsicht und stelle gegebenenfalls sonstige Anträge.
Gegen eine Geldauflage lässt sich manchmal die Einstellung des Verfahrens bewirken.
Der Anwalt ist der Schutzschild für seinen Mandanten. Ich wehre sie wirksam gegen Anklagen ab.
Strafbefehl erhalten? Die Anklageschrift macht Ihnen Sorgen? Wenn Sie einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten, müssen Sie aktiv werden. Kontaktieren Sie umgehend mich als Rechtsanwältin für Strafrecht.
Durch meine Praxiserfahrung weiß ich, was zu tun ist. Ich beantrage Akteneinsicht und stelle gegebenenfalls weitere Anträge. Auch trete ich in Kontakt mit der Staatsanwaltschaft, der Polizei und dem Gericht, damit ich Ihre beste Verteidigung vorbereiten kann. Insbesondere bei einem Strafbefehl und Anklage leichterer Vergehen lassen sich unangenehmen Folgen: wie Freiheitsstrafen oder eine öffentliche Verhandlung umgehen.
Wichtig ist: Melden Sie sich bei mir und nicht bei der Staatsanwaltschaft. So kann ich Sie am besten verteidigen.
Weil der Strafbefehl nur bei Vergehen in Betracht kommt, beschränkt sich das Strafmaß in einem Strafbefehlsverfahren auf Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr (auf Bewährung). Zusätzlich können Nebenstrafen wie Fahrverbote oder Entzug der Fahrerlaubnis ausgesprochen werden.
Gegen einen Strafbefehl können Sie ohne Rechtsanwalt Einspruch einlegen. Ob ein Einspruch gegen den Strafbefehl in Ihrem Fall sinnvoll ist, hängt von vielen Kriterien ab. Als Rechtsanwältin kann ich die Risiken und Chancen in Ihrer Situation besser einschätzen.
Nachdem Ihnen die Anklageschrift zugestellt wurde, sollten Sie einen Strafverteidiger mandatieren. Als Verteidiger beantrage ich eine Fristverlängerung zur Erklärung beziehungsweise Stellungnahme. Zugleich beantrage ich die Akteneinsicht. Im Anschluss entscheidet das Gericht, ob es eine Hauptverhandlung angeordnet.
08:00 – 20:00
Termine nach Vereinbarung