Kontakt
Ihre Kanzlei Strafverteidigung Dornbach. Immer für Sie da
Adresse
Königsbrücker Straße 59
01099 Dresden
01099 Dresden
Öffnungszeiten
08:00 – 20:00
Termine nach Vereinbarung
Untersuchungshaft? Haftbefehl? Sie brauchen Hilfe! Denn eine Haft kann Ihre persönliche Lebenslage bedrohen, Ihre Familiensituation gefährden oder Ihre Arbeit bedrohen. Daher ist bei der Verhaftung ein Rechtsbeistand entscheidend.
Ich helfe Ihnen in schwierigen Situationen. Mit Rechtsmitteln wie der Haftbeschwerde oder der Haftprüfung gehe ich gegen Ihre Inhaftierung vor und verteidige Sie vor dem Haftrichter. Als Rechtsanwältin im Strafrecht kenne ich die besten Verteidigungsstrategien. Wichtig ist, dass Sie sich nicht zur Tat äußern, Ruhe bewahren und mich umgehend erreichen.
Damit Sie sich erfolgreich gegen die Inhaftierung wehren können, sollten Sie Folgendes beachten:
Verhalten bei der Verhaftung
Bewahren Sie Ruhe und leisten Sie keinen Widerstand
Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht
Verständigen Sie umgehend einen Rechtsanwalt
Sie haben das Recht zu telefonieren: Rufen Sie einen Strafverteidiger an oder jemanden, der einen Anwalt für Sie beauftragt
Tätigkeit des Anwalts
Als Verteidiger besuche ich umgehend den Beschuldigten
Ich beantrage Akteneinsicht, um eine Verteidigungsstrategie zu erarbeiten
Auf Grundlage derer werden Rechtsmittel beantragt und Aussagen vorbereitet
Haftarten
Untersuchungshaft
wenn während des Ermittlungsverfahrens Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr oder Wiederholungsgefahr durch den Beschuldigten droht
Vorläufige Festnahme
wenn der Beschuldigte auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird und er der Flucht verdächtig ist bzw. die Identität nicht festgestellt werden kann
Vorführungshaftbefehl
wenn der Beschuldigte nicht zum Verfahren erscheint oder die Strafe nicht antritt.
Rechtsmittel
Haftbeschwerde gegen den Haftbefehl
Prüfung, ob der Beschuldigte aus der Untersuchungshaft zu erlassen ist
Haftprüfung
Prüfung, ob der Haftbefehl aufzuheben ist
Aussageverweigerungsrecht
Als Beschuldigter dürfen (und sollten) Sie die Aussage verweigern, wenn Sie sich dadurch selbst belasten würden
auch wenn Sie vermeintlich positive oder neutrale Aussagen sind gefährlich, weil sie als Schuldeingeständnis angesehen werden können
auch wenn Sie Reue zeigen wollen, kann die Polizei eine Strafmilderung nicht garantieren
Es gilt die Regel: Schweigen ist Gold
Das Schweigen darf Ihnen nicht nachteilig ausgelegt werden
Akteneinsicht
Jeder Beschuldigte kann Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragen
Diese Akteneinsicht ist aber eingeschränkt
Nur ein Anwalt kann vollumfängliche Akteneinsicht beantragen
Diese Erkenntnisse erleichtern die Verteidigung
Wenn Sie verhaftet werden, stehe ich an Ihrer Seite. Mit meiner Praxiserfahrung berate und verteidige ich Sie gegen die Verhaftung.
Entscheidend ist, dass Sie jegliche Aussage verweigern, Ruhe bewahren und sich sofort an mich als Rechtsanwältin im Strafrecht wenden. Damit die Verhaftung nicht zum Verhängnis wird, sollten Sie unbedingt einen Strafverteidiger mandatieren. Das ist Ihr gutes Recht. Ich werde Sie umgehend besuchen, einen Überblick verschaffen und die vollständige Akteneinsicht beantragen. Dabei übernehme ich sämtliche Korrespondenz mit der Polizei, dem Gericht und der Staatsanwaltschaft. Ich berate Sie über die beste Verteidigungsstrategie und erläutere Ihnen das weitere Vorgehen.
Ich arbeite vertraulich und schnell, um Ihre persönliche und berufliche Situation nicht durch die Festnahme noch weiter zu belasten.
Wichtig ist: Bewahren Sie Ruhe, sagen Sie nicht aus und verständigen Sie mich umgehend!
08:00 – 20:00
Termine nach Vereinbarung