Strafverteidigung Dornbach - Fachanwältin für alle Bereiche des Strafrechts

Bankeinbruch: Vorschlaghammer und Stichmeißel als gefährliche Werkzeuge im Strafrecht

Fachbeitrag im Strafrecht

Bankeinbruch: Vorschlaghammer und Stichmeißel als bedenkliche Werkzeuge im Strafrecht

Selbst wenn ein Einbrecher einen Vorschlaghammer und einen Stichmeißel ausschließlich für den Einbruch nutzt, wird dies als schwerer Einbruch angesehen, laut BGH. Die Absicht, die Werkzeuge gegen Widerstand zu verwenden, ist dabei unerheblich. Das bloße Mitführen gefährlicher Werkzeuge hat eine erhebliche Strafe zur Folge.

Geplanter Einbruch in eine Bank mit schwerem Werkzeug – Verurteilung wegen versuchten Diebstahls unter Einsatz von Waffen.

Im Oktober 2022 versuchten sechs Männer, in eine Sparkasse einzubrechen, um Schließfächer auszuräumen. In der Hoffnung auf einen sechs- bis siebenstelligen Betrag planten sie, die Alarmanlage zu umgehen und sich von einem Kellerraum bis in den Tresorraum zu bohren – ausgestattet mit Bohrhammer, Vorschlaghammer, Meißel und weiteren Werkzeugen. Doch die Polizei hatte ihre Aktivitäten von Anfang an observiert. Obwohl sie das Tatmittel und die Vorbereitungen erfolgreich deponierten, erkannten sie früh die Gefahr und flüchteten, nachdem sie mit den Bohrarbeiten begonnen hatten.

Das Landgericht Berlin verurteilte die Täter wegen versuchten Diebstahls zu Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und acht Monaten und drei Jahren und fünf Monaten. Ich hatte jedoch eine härtere Strafe aufgrund von versuchtem Diebstahl mit Waffen gefordert und zudem die Einziehung des Tatwagens beantragt. Meine Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) war erfolgreich.

Stehen Sie unter dem Verdacht eines versuchten Diebstahls oder einer anderen Straftat? Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte zu schützen und eine optimale Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Kontaktieren Sie mich für eine persönliche Beratung!

Versuchter schwerer Bandendiebstahl – Ablehnung aufgrund einer fehlerhaften Bewertung des Werkzeugs

Im Beschluss des 5. Strafsenats (vom 03.07.2024, Az. 5 StR 535/23) wird die Entscheidung des Landgerichts Berlin, das Werkzeug als ungefährlich einzustufen, kritisiert. Der 5. Strafsenat macht deutlich, dass ein Vorschlaghammer als Schlagwerkzeug und ein Meißel als Stichwerkzeug grundsätzlich in der Lage sind, anderen Personen schwere Verletzungen zuzufügen. Daher erfüllen diese Werkzeuge die Kriterien eines gefährlichen Werkzeugs gemäß § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB.

Nach dieser Vorschrift ist es unerheblich, ob eine Verwendungsabsicht vorliegt oder ob das Werkzeug tatsächlich eingesetzt werden soll – allein das Mitführen solcher Werkzeuge reicht aus, um die Anforderungen dieser Strafnorm zu erfüllen.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Fall oder benötigen Sie eine rechtliche Einschätzung zu gefährlichen Werkzeugen im Strafrecht? Kontaktieren Sie mich für eine professionelle Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht!

Der BGH hat die Entscheidung zum versuchten Bandendiebstahl aufgehoben – Ein Gehilfe kann als Mitglied einer Bande angesehen werden.

Die Entscheidung des Landgerichts Berlin, den versuchten Bandendiebstahl abzulehnen, wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) als rechtsfehlerhaft erachtet. Das LG hatte einen der Angeklagten ausgeschlossen, da er nicht für eine vorherige Tat der anderen Beteiligten angeklagt war und lediglich das Tatfahrzeug verkauft hatte. Laut BGH ist jedoch auch ein Gehilfe als Mitglied einer Bande zu betrachten, wenn er aktiv zur Begehung der Straftat beiträgt.

Der BGH wies zudem das Argument des Landgerichts zurück, dass der hohe Vorbereitungsaufwand des Sparkasseneinbruchs nicht zwangsläufig auf eine Bande hinweise. Der 5. Strafsenat stellte klar, dass es nicht erforderlich sei, dass der Schluss auf eine Bande zwingend ist. Vielmehr müsse das Gericht lediglich von der Richtigkeit seiner Schlussfolgerung überzeugt sein.

Stehen Sie vor einer vergleichbaren Anklage oder benötigen Sie rechtliche Unterstützung bei einem Bandendiebstahl? Als erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht kann ich Ihnen helfen, die passende Verteidigungsstrategie zu entwickeln und Ihre Rechte zu wahren. Kontaktieren Sie mich für eine persönliche Beratung!

Der BGH übt Kritik an der Entscheidung zur Einziehung – das LG Berlin ist angehalten, erneut zu entscheiden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) kritisierte die Einziehungsentscheidung des Landgerichts Berlin. Die Argumentation des LG, welche die Einziehung des Fahrzeugs als unverhältnismäßig einstufte, konnte durch die Feststellungen des Gerichts nicht unterstützt werden. Es mangelte an der Angabe des Werts des Fahrzeugs sowie an einer konkreten Gegenüberstellung des Fahrzeugwerts mit der zu erwartenden Beute. Der BGH stellte zudem klar, dass es unerheblich ist, wie häufig der BMW für die spezifische Tat verwendet wurde oder welche anderen Fahrzeuge beteiligt waren.

Das LG Berlin wurde aufgefordert, ergänzende Feststellungen vorzunehmen und die Entscheidung über die Einziehung des Fahrzeugs erneut zu überprüfen.

Haben Sie Fragen zur Einziehung von Tatmitteln oder benötigen Sie rechtliche Unterstützung bei einer Entscheidung des Landgerichts? Kontaktieren Sie mich, um sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht zu Ihrer Situation beraten zu lassen!

Jetzt Anfrage stellen
Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Rechtsgebiet

Strafrecht-Mobile

Gerne für Sie erreichbar

Kontakt

Ihre Kanzlei Strafverteidigung Dornbach.

Adresse

Königsbrücker Straße 59
01099 Dresden

Öffnungszeiten

08:00 – 20:00
Termine nach Vereinbarung

Kontakt

Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.

Mehr Informationen