Viele Opfer von Kindesmissbrauch wissen nicht, dass sie auch noch Jahrzehnte nach der Tat rechtliche Schritte einleiten können. Durch die Hemmungsregel des § 78b StGB und die Reform von 2021 besteht für Betroffene die Möglichkeit, bis zum 50. Lebensjahr eine Strafanzeige zu erstatten. Dieser Beitrag erläutert übersichtlich die relevanten Fristen sowie die möglichen zivilrechtlichen Ansprüche.
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